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Öffentliche Arbeiten
Die Abteilung für öffentliche Arbeiten (Département des travaux publics) ist zuständig für die allgemeine Politik des öffentlichen Bauwesens, welche u.a. zum Ausdruck kommt durch die Definition, Planung und Ausrichtung der Arbeiten gemäß Bedarfsermittlung, durch die Festlegung der Prioritäten, durch den Einsatz der Mittel und die Ausgabenkontrolle sowie durch die allgemeine Koordinierung der Arbeiten.
Der Abteilung für öffentliche Arbeiten unterstehen ferner die Kommission für kritische Analyse (Commission d'analyse critique) sowie die Ausschreibungskommission (Commission des soumissions).
Der Abteilung für öffentliche Arbeiten unterstehen zwei Behörden.
Das ist einerseits die Verwaltung für öffentliche Bauten (Administration des bâtiments publics), in deren Zuständigkeitsbereich die Planung, die Umsetzung, der Bau und die Instandhaltung staatlicher Gebäude fallen, die Abwicklung von Investitionsprojekten, welche aus öffentlichen Investitionsmitteln und dem Fonds für Instandhaltung und Renovierung finanziert werden, sowie die Projekte, welche auf Grundlage des Bürgschaftsgesetzes vorfinanziert werden.
Und andererseits die Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées) zu deren Aufgabenbereich der Bau und die Instandhaltung der staatlichen Verkehrswege gehört, die Durchführung von Großverkehrsprojekten, welche über den Straßenbaufonds (Fonds des routes) finanziert werden, sowie der Betrieb der großen Verkehrsachsen und das Verkehrsmanagement. Darüber hinaus ist die Straßenbauverwaltung für den Bau und die Instandhaltung von Staudämmen und Ingenieurbauwerken zuständig, den Bau und die Instandhaltung der Infrastruktur des Flughafens und des Hafens in Mertert, die Einrichtung der Busspuren, sowie den Ausbau der Radwege des nationalen Radwegenetzes.
Es obliegt also der Abteilung für öffentliche Arbeiten, das Land mit der Infrastruktur auszustatten, die für seine wirtschaftliche Entwicklung erforderlich ist, sowohl im Bereich des Straßen- und Wegenetzes als auch im Bereich der öffentlichen Gebäude und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten zu übernehmen.
Die Planung der Arbeiten wird vom Regierungsrat auf Grundlage eines mehrjährigen Investitionsprogramms festgelegt welcher in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Abgeordnetenkammer.
Der Tätigkeitsbereich der Abteilung für öffentliche Arbeiten umfasst per Definition Großprojekte, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Deshalb ist ihr Vorgehen oft von Kontinuität geprägt, und der jetzige Minister wird Projekte, welche von einem oder sogar mehreren seiner Vorgänger ins Leben gerufen oder eingeleitet wurden weiterführen oder sogar bestätigen müssen.
Angesichts der wirtschaftlichen Lage des Landes und der öffentlichen Finanzen besteht die Herausforderung darin, die Weiterführung und Kontinuität bei der Umsetzung des Regierungsprogrammes zu gewährleisten und dabei gleichzeitig den Haushaltszwängen Rechnung zu tragen.
Die wesentlichen Prioritäten werden weiterhin bei schulischen Einrichtungen gesetzt, insbesondere jener welche unter den Sektorplan Gymnasien fallen, sowie im Bereich der europäischen Infrastrukturen und der sozialen Infrastrukturen.
Die Gesamtkoordinierung der beiden öffentlichen Einrichtungen, des Fonds d'Urbanisation et d’Aménagement du Plateau du Kirchberg und des Fonds Belval, erfolgt dergestalt, dass diese zu einer ausgewogenen Entwicklung des Staatsgebietes beitragen.