Aufgabenbereiche

Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten ist durch die Geschäftsordnung der Regierung geregelt.

Das Ministerium ist zuständig für:

  • die allgemeine Verkehrspolitik sowie unter anderem die Mobilitätsplanung, den öffentlichen Verkehr, den Straßenverkehr, die Eisenbahn, den Straßentransport oder auch die Binnenschifffahrt und
  • die allgemeine Politik im Bereich der öffentlichen Arbeiten, darunter die staatlichen Gebäude und das staatliche Straßennetz.

Im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs unterstehen ihm folgende Verwaltungen und Behörde:

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