Die Regierung unterstützt die Einführung des harmonisierten Wasserpreises auf kommunaler Ebene

Diese harmonisierte Methode führt dazu, dass sich die kommunalen Wasserpreise (Trinkwasser und Abwasser) zwischen 5 und 7 €/m 3 einpendeln werden, mit einer Begrenzung, aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen, bei 7 €/m 3.

Anlässlich der heute in einzelnen Presseorganen dargestellten Situation der Wasserpreisthematik möchte die Regierung klarstellen, dass sie im Rahmen des Koalitionsabkommens die Einführung des harmonisierten Wasserpreises auf kommunaler Ebene unterstützt.

Dabei handelt es sich um eine harmonisierte, bei allen Gemeinden auf gleiche Weise erfolgende, Ermittlung der Kosten der Wasserdienstleistungen (Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung), und die daraus abgeleitete Festlegung des Wasserpreises, dies unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, regionalen, geographischen und ökologischen Aspekten. Diese harmonisierte Methode führt dazu, dass sich die kommunalen Wasserpreise (Trinkwasser und Abwasser) zwischen 5 und 7 €/m3 einpendeln werden, mit einer Begrenzung, aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen, bei 7 €/m3.

Der harmonisierte Wasserpreis ist nicht zu verwechseln mit dem Einheitswasserpreis, da er dem jeweiligen Zustand der Wasserinfrastrukturen sowie den lokalen Gegebenheiten Rechnung trägt, dies im Sinne der Gemeindeautonomie. Die Regierung wird sich darum bemühen, dass alle Kommunen einen Wasserpreis festlegen, der auf der harmonisierten Kostenermittlung basiert, dies im Sinne des Kostendeckungsprinzips der EU-Wasserrahmenrichtlinie, bei der es um den guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers geht.

Die Wasserpolitik der Regierung wird schwerpunktmäßig die Wasserqualität in den Vordergrund stellen. In diesem Zusammenhang steht die Ausweisung von Schutzzonen zur Erhaltung der Trinkwasserqualität in den nächsten Monaten im Vordergrund.

Mitgeteilt vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen

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