Trauerfeierlichkeiten seiner Königlichen Hoheit Großherzog Jean von Luxemburg

Verbot jeglicher Flug- und Drohnenaktivitäten in Luxemburg Stadt

Im Rahmen der Trauerfeierlichkeiten Seiner Königlichen Hoheit Großherzog Jean von Luxemburg am 4. Mai 2019, hat das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung beschlossen, ein Verbot jeglicher Flug- und Drohnenaktivitäten zu erlassen. Das Flugverbot gilt für den gesamten Stadtteil "Luxemburg Uewerstad" bis zu einer Höhe von 750 Metern, zwischen 6h und 22h.

Pressemitteilung des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten

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