Kostenloser öffentlicher Transport

Das soziale Sahnehäubchen auf dem Kuchen der multimodalen Verkehrsstrategie

Am 21. Januar 2019 hat François Bausch die Bestimmungen zur Einführung des kostenlosen öffentlichen Transports im ersten Semester 2020 vorgestellt.

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François Bausch lors de la conférence de presse

Der Minister sieht konsequente und kontinuierliche Investitionen als conditio sine qua non zur Förderung der Attraktivität des öffentlichen Transports. Das Angebot, die Pünktlichkeit und die Qualität der Dienstleistung sind entscheidend, wenn es darum geht die Menschen dazu zu bewegen, ihre Gewohnheiten zu ändern und vom Privatauto auf den öffentlichen Transport umzusteigen.

Die zwischen 2018 und 2023 vorgesehenen Investitionen in die Bahn belaufen sich auf 2.212.000.000 Euro. Die (luxemburgische Bahngesellschaft) CFL hat 2019 den größten Vertrag zur Materialbeschaffung in der Geschichte der Bahn in einer Höhe von 400 Millionen Euro abgeschlossen. Das Material wird zwischen 2020 und 2023 geliefert werden. Die Tram-Investitionen belaufen sich zwischen 2018 und 2023 auf 390.000.000 Euro.

Parallel unterläuft das nationale RGTR-Verkehrsnetz zurzeit auch einer umfassenden Reform. Die Ziele der Reorganisation sind die Hierarchisierung und Optimierung der regionalen Autosbuslinien, die Verbesserung der Anbindungen sonntags und an Feiertagen sowie abends. Des Weiteren wird das Ziel der "no-emission" bis 2030 verfolgt, indem elektrische Busse eingesetzt werden.

"Die Einführung des kostenlosen öffentlichen Transports ist eine wichtige gesellschaftliche Maßnahme. Man könnte es als das soziale Sahnehäubchen auf dem Kuchen der globalen Strategie für eine multimodale Offensive bezeichnen", so François Bausch.

Der Minister hat des Weiteren erklärt, dass die Übergangsphase dazu dient, eine Anzahl notwendiger Maßnahmen zur erfolgreichen Durchführung des Projektes umzusetzen. Dies liege im Interesse aller Beteiligten: der Kunden, der Arbeitnehmer und der Betreiber der unterschiedlichen öffentlichen Verkehrsmittel. Folgende Modalitäten wurden festgehalten:

  • Der kostenlose öffentliche Transport wird am 1. März 2020 für alle nationalen Verkehrsmittel, die vom Staat finanziert werden und sich auf luxemburgischem Territorium befinden, eingeführt. Potentielle Käufer eines Jahresabonnements werden somit zeitgerecht in Kenntnis gesetzt, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
  • Was den Einfluss dieser Maßnahme auf den grenzübergreifenden Transport angeht, so werden nach Absprache mit den benachbarten Verkehrsnetzen SNCB, DB und SNCF die Preise gesenkt. Beim RGTR-Verkehrsnetz werden die Preise der "RegioZone" ebenfalls gesenkt. Von der neuen Maßnahme sollen also nicht nur die Einwohner profitieren, sondern auch die Grenzgänger.
  • Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten wird die Übergangsphase ebenfalls nutzen, um die gesetzlichen Grundlagen für ein angepasstes Verhalten der Nutzer in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu überprüfen und ggf. anzupassen (Bedingungen, Strafen, …), also das Gesetz über die Ordnung und Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Dieses Gesetz dient insbesondere dazu, rechtswidrigen Nutzern den Zugang zu oder den Aufenthalt in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbieten, um Missbräuchen entgegenzuwirken.
  • Der Aufgabenbereich des Begleitpersonals in den Zügen und des Führungspersonals wird, hinsichtlich der Ordnung in den Zügen, Trams und Bussen, angepasst und erweitert, um eine verbesserte Qualität und Sicherheit zu garantieren. Gemeinsam mit den Betreibern wird das Ministerium also den Aufgabenbereich des Personals neu definieren. Dies gilt auch für das Personal, welches im Verkauf tätig ist.
  • Die unterschiedlichen Zugklassen (1. Klasse und 2. Klasse) werden beibehalten. Die 1. Klasse wird nach wie vor kostenpflichtig bleiben (aktueller Jahrestarif bei 660.- Euro, also 75.- pro Monat) und die Infrastruktur, also die Einteilung der Wagen, wird beibehalten. Dies gilt auch für grenzübergreifende Abonnemente.
  • Die Verkaufsautomaten/Entwertungsgeräte auf den Bahnsteigen bleiben also erhalten. Die mKaart kann demnach weiterhin für Verkehrsdienstleistungen wie den P+R, die mBox und die elektrischen Ladestationen Chargy genutzt werden.
  • Die Fahrscheine für die 2. Klasse werden abgeschafft. Fahrgäste müssen sich allerdings jederzeit ausweisen können.

Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, sich mit der Prüfung und ggf.  Anpassung aller Texte zu beschäftigen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten

 

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