"Förderhöhen neu justieren", Marco Schank au sujet des aides d'Etat axées sur le logement

Télécran: Herr Schank, laufen die Förderhilfen für die Sanierung von Altbauten, Neubauten Ende 2012 tatsächlich aus? Wenn ja, wie wird es weitergehen?

Marco Schank: Die derzeit geltende großherzogliche Verordnung vom 20. April 2009 bezüglich der Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz im Wohnungsbau, welche unter anderem die staatlichen Subventionen für die energetische Sanierung von bestehenden Wohnungen sowie für den Bau von Niedrigenergie- und Passivhäusern regelt, betrifft in der Tat nur Investitionen, die vor Ende 2012 getätigt worden sind. Um es unmissverständlich zu sagen: Es ist vorgesehen, entsprechende Fördermaßnahmen, wie sie in der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 stehen, fortzuführen. Immerhin wurden diese als eine von 35 prioritären Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft für Umwelt und Klimaschutz anerkannt und werden somit ein fester Bestandteil des zweiten nationalen Klimaschutzaktionsplanes sein.

Télécran: Wie läuft dieser Überarbeitungsprozess ab, welche Kriterien werden berücksichtigt? Und sind Veränderungen bei den Fördermaßnahmen vorgesehen?

Marco Schank: Zurzeit arbeitet eine interministerielle Gruppe an der Anpassung der Förderbedingungen. Konkrete Vorschläge werden spätestens Mitte Mai vorliegen. Soviel vorausgesagt: Neben kleineren Anpassungen einzelner Förderbedingungen und einer Neujustierung einiger Förderhöhen sollen die Hauptmerkmale der derzeit gültigen staatlichen Beihilfen bestehen bleiben. Der progressiven Verschärfung der Anforderungen an die Energieeffizienz beim Neubau muse allerdings spätestens ab 2015 Rechnung getragen werden. Was die Förderung von Wärmeschutzmaßnahmen im Altbau betrifft, so soll diese in Zukunft stärker an den Energiepass angelehnt werden sowie, durch die Einführung von Bonusfaktoren, noch attraktiver gestaltet werden. Immerhin liegt hier ein nicht zu vernachlässigendes Energieeinsparpotenzial vor. Mittelfristig wird auch an einer Bündelung sämtlicher staatlicher Beihilfen im Gebäudebereich gearbeitet. Neben den bestehenden, auf energetischen sowie sozialen Kriterien beruhenden Beihilfen, soll mit der ökologischen Zertifizierun von Gebäuden eine dritte Komponente hinzugefügt werden.

Télécran: Wie viele Beihilfen zahlte der Staat jährlich für diese Arbeiten aus, und wie viele Projekte wurden jährlich bezuschusst?

Marco Schank: Für die energetische Sanierung von Altbauten wurden seit 2005 rund 3,8 Millionen Euro für mehr als tausend Projekte ausbezahlt. Für Neubauten wurden seit 2005 6,1 Millionen Euro für 590 Wohnungen beziehungsweise Häuser ausbezahlt. Allein im letzten Jahr wurden insgesamt 500 Sanierungsanträge und 168 Anträge für energieeffiziente Neubauten mit einem Gesamtförderbetrag im Wert von 3,1 Millionen Euro angenommen. In der Zeitspanne von 2005 bis 2012 wurden insgesamt 18.631 Anträge bearbeitet. Dies entspricht einem Gesamtförderbetrag von 43,4 Millionen Euro. Diese Zahl beinhaltet sowohl die Anträge zur Altbausanierung, für energieeffiziente Neubauten wie auch für Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien. In Zukunft ist mit deutlich höheren Sanierungsraten zu rechnen.

Télécran: Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, und wo muss die Anfrage eingereicht werden?

Marco Schank: Die Förderbedingungen sind in der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 festgeschrieben. Für detaillierte Auskünfte zu den derzeit geltenden Förderungen sowie für eine gratis Grundberatung steht Myenergy, im Auftrag der zuständigen Ministerien zur Verfügung. Die Förderanträge sind bei der Umweltverwaltung einzureichen.

Télécran: Welche CO2-Einsparungen erhofft sich die Regierung durch diese Fördermaßnahmen?

Marco Schank: Da es immer ein Zusammenwirken mehrerer Maßnahmen gibt - verbessertes Angebot an Information, Sensibilisierung und Beratung der Bürger sowie an Weiterbildung der betroffenen Ingenieure, Architekten und Handwerker, progressive Verschärfung der Anforderungen an die Energieeffizienz bei Ausbau und Neubau, sowie attraktive Förderinstrumente - erweist es sich als äußerst schwierig, präzise Energie- und CO2-Einsparungen den einzelnen Maßnahmen zuzuordnen. Für die Kioto Periode 2008 bis 2012 werden die Maßnahmenwirkungen im Gebäudebereich auf etwa insgesamt 175000 Tonnen CO2 geschätzt.

Télécran: Wie lange ist aktuell die Bearbeitungsdauer einer entsprechenden Anfrage?

Marco Schank: Aktuell werden die Sanierungsanträge, die Ende November 2011 eingereicht worden sind, bearbeitet. Bei den Neubauten werden die Anträge von Ende Januar 2012 bearbeitet. Durch eine Verstärkung des Personals der zuständigen Abteilung der Umweltverwaltung konnte der Rückstand bei der Bearbeitung deutlich verringert werden.

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